Aktuelle Kolumne

 
1. Juni 2015

Abschlussreise mit tragischem Ende

Eine Schülerin verstirbt bei einer River Rafting Tour auf der Abschlussreise mit ihrer Schulklasse. Der Lehrer und die Oberstufenschulpflege lehnen jede Verantwortung für den tragischen Todesfall ab. Die Hinterbliebenen klagen gegen die Oberstufenschulpflege und verlangen Schadenersatz und Genugtuung.

Das Zürcher Obergericht kommt zum Schluss, dass es einem Lehrer nicht per se zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn er eine River Rafting Tour durchführt. Der Lehrer habe davon ausgehen dürfen, dass die von ihm gewählte Strecke durch die Vanel-Schlucht auf der Saane für 15-jährige Jugendliche geeignet sei. Die Tour sei von einem lokalen und zertifizierten Anbieter durchgeführt worden, der die gleiche Rafting Tour regelmässig veranstalte. Ausserdem habe ein Lehrerkollege die gleiche Tour mit seiner Klasse absolviert.

Die Eltern machen geltend, sie hätten nicht eingewilligt, wenn sie über das Gefahrenpotential der Rafting Tour ausreichend informiert worden wären. Ob die Schülerin vor der Reise das für die Eltern bestimmte «Infoblatt Wasseraktivitäten (Canyoning, Rafting, Floss bauen)» weitergeleitet hat, kann nicht eruiert werden. Das spielt für das Obergericht jedoch keine Rolle. Ein Lehrer darf gemäss Obergericht davon ausgehen, dass eine 15-jährige Schülerin am Ende der Schulzeit Informationen korrekt an die Eltern weiterleitet. Tut sie das nicht, muss sich das Elternhaus diese Unterlassung anrechnen lassen und nicht die Schule bzw. der Lehrer.

Das Obergericht weist die Klage ab. Dass die Hinterbliebenen schwer am Verlust der Schülerin zu tragen haben, ist ihm sehr wohl bewusst.

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



Zurück zur Medien-Übersicht