Neue Kolumne

 
1. März 2016

Bissiger Hund

Ein Deutscher Schäferhund fällt im Quartier auf. Oft bellt er über längere Zeit, zieht ständig an der Leine, schnappt sofort zu und geht auf andere Hunde los. Beim Veterinäramt gehen mehrere teilweise anonyme Meldungen ein. In der Folge wird der Hundehalter aufgefordert, den Hund einem Wesenstest zu unterziehen und ihn bis zu diesem Termin an den Maulkorb zu gewöhnen.

Drei Monate später wird der Wesenstest durchgeführt. Der Hund ist von Anfang an sehr nervös und lässt sich vom Hundehalter nicht beruhigen. Den mitgebrachten Maulkorb kann der Hundehalter nicht anlegen. Eine vollständige tierärztliche Untersuchung ist nicht möglich. Der Hund zeigt in den Testsituationen ein gestört aggressives Verhalten. Als sich eine Testperson joggend dem Hund nähert, rast er auf sie zu und beisst sie ohne vorherige Drohsignale in den Oberschenkel. Auch zeigt sich, dass der Hundehalter nicht in der Lage ist, den Hund ausreichend zu kontrollieren. Schliesslich wird der Wesenstest aus Sicherheits- und Tierschutzgründen abgebrochen.

Das Veterinäramt kommt zum Schluss, dass der Wesenstest genau das Verhalten zeigt, das verschiedene Personen aus dem Umfeld des Hundehalters geschildert haben. Es beschlagnahmt den Hund vorsorglich. Der Hundehalter ist mit diesem Entscheid nicht einverstanden und verlangt mit einem Rekurs die sofortige Herausgabe des Tiers, allerdings erfolglos. Auch die Rekursinstanz ist der Auffassung, dass der Hund ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier darstellt. Weder ein Erziehungskurs noch eine Maulkorb- und Leinenpflicht genüge, um die Gefahr sofort zu beheben.

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



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