Neue Kolumne

 
1. März 2014

Fliegende Bälle

Schreiende Kinder, dreckige Waschküchen, wuchernde Pflanzen, Kirchen- und Kuhglocken: Es gibt vieles, was Anlass zu Streitereien unter Nachbarn gibt. Hier ein Beispiel aus dem Gerichtsalltag:

Ein neben einem Schulhaus wohnhaftes Ehepaar verlangte von der Schule, die Fussballtore auf der angrenzenden Spielwiese quer anzubringen und den Benützern das Längsspielen zu untersagen. Es machte geltend, der Genuss des Gartens sei durch Spieler, die auf dem Grundstück nach Bällen suchten, gestört. Zudem bestehe die Gefahr von Sachbeschädigungen und Personenschäden.

Das Bezirksgericht wies die Klage des Ehepaars ab, da es die Einwirkungen auf das Grundstück des Ehepaars als nicht übermässig erachtete. Erfolgreicher war das Ehepaar vor Obergericht. Dieses kam zum Schluss, dass das Ehepaar während der Woche den Spielbetrieb hinzunehmen habe, nicht aber an den Wochenenden. Die Schule wurde deshalb verpflichtet, die Fussballtore von Freitagabend bis Montagmorgen quer zu stellen und anzuketten. Dies ging dem Ehepaar zu wenig weit, und es gelangte an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht stellte fest, die entscheidende Frage, ob die streitigen Einwirkungen nun tatsächlich übermässig seien, sei vom Obergericht nicht beantwortet worden. Das Obergericht habe keine schlüssige Erklärung dafür geliefert, weshalb die Immissionen am Wochenende anders zu beurteilen seien als diejenigen an den Abenden von Montag bis Donnerstag.

Der Ball liegt nun wieder beim Obergericht. Es muss seine Urteilsbegründung auf Geheiss des Bundesgerichts verbessern. Die Gerichte sind seit fünf Jahren mit dem Fall befasst. Ein Ende ist nicht abzusehen ....

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



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