Neue Kolumne

 
1. September 2016

Keine Einbürgerung bei Bigamie

Ein irakisches Ehepaar stellt ein Einbürgerungsgesuch. Abklärungen ergeben, dass der Mann seit seiner Einreise in die Schweiz mit zwei Irakerinnen im gleichen Haushalt in einer Mehrfachehe lebt. Zudem hat er bei einem Teil seiner zwölf Kinder die Mutterschaft falsch angegeben und nicht der Wahrheit entsprechende Dokumente vorgelegt.

Der Iraker macht geltend, es sei im kurdischen Nordirak Sitte und erlaubt, dass Männer mit zwei Ehefrauen zusammenleben und Kinder haben. Weil sich nur die eine Ehefrau einbürgern lassen wolle, habe es sich nicht aufgedrängt, die zweite Ehefrau zu erwähnen.

Das Gemeindeamt kommt zum Schluss, dass die ständig gelebte Doppelehe in Haushaltgemeinschaft mit Kindern aus beiden Ehen klar dagegen spricht, dass die Gesuchsteller in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sind. Die von den Gesuchstellern gelebte Lebensform widerspreche klar den in der Schweiz gängigen Vorstellungen von Ehe, selbst nach einem permissiv-liberalen Massstab westeuropäischer Prägung.

Das Einbürgerungsgesuch wird deshalb abgewiesen. Gleichzeitig reicht das Gemeindeamt eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen den Iraker ein. Wegen seiner mangelhaften Integration und mit einem Eintrag im Strafregister wird der Iraker wohl noch lange Iraker bleiben ....

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



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