Neue Kolumne

 
1. Juni 2022

Risiko Hausfrau

Ein erfolgreicher Unternehmer heiratet eine zwanzig Jahre jüngere Ökonomin, die eine Consultingfirma führt. Die Ehefrau ist fortan mehr und mehr im Unternehmen des Ehemannes tätig, auch nach der Geburt der Tochter. Drei Jahre nach der Heirat trennen sich die Eheleute. Der Ehemann kündigt seiner Ehefrau sämtliche Mandate. Die Ehefrau – mittlerweile 44 Jahre alt – bleibt von da an zu Hause und kümmert sich um Kind und Haushalt.

Nach zweijährigem Getrenntleben klagt der Ehemann auf Scheidung der Ehe. Das Obergericht verpflichtet ihn, seiner Ehefrau persönliche Unterhaltsbeiträge von über Fr. 10 000.– pro Monat zu bezahlen, bis die Tochter 16 Jahre alt ist. Zudem soll er für die Wohnkosten der Ehefrau aufkommen. Der Ehemann gelangt ans Bundesgericht, weil er der Meinung ist, dass seine gut ausgebildete Ehefrau selber für sich sorgen kann. Die Ehefrau macht geltend, sie sei nach der Geburt der Tochter nur in kleinem Umfang erwerbstätig gewesen. Ihre Erwerbsmöglichkeiten seien wegen der Kinderbetreuung bis weit über die Scheidung hinaus eingeschränkt. Die Rollenteilung in der Ehe begründe einen besonderen Vertrauensschutz.

In einem wegweisenden Urteil gibt das Bundesgericht dem Ehemann recht. Es hält fest, dass eine Ehe nicht allein deshalb als lebensprägend einzustufen ist, weil ein gemeinsames Kind da ist. Für das Bundesgericht fällt ins Gewicht, dass die Eheleute nur während kurzer Zeit eine Ehe mit traditioneller Rollenteilung gelebt haben. Die Ehefrau habe deshalb (noch) nicht in den Fortbestand der Aufgabenteilung vertrauen dürfen. Dass sich die Ehefrau mit ihrem Unternehmen in die berufliche Abhängigkeit des Ehemannes begeben hat, sei keine Folge der Ehe, sondern eine freie unternehmerische Entscheidung der Ehefrau. Gemäss Bundesgericht liegt deshalb keine lebensprägende Ehe vor, was bewirkt, dass die Ehefrau keinen Anspruch darauf hat, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Mit der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung gibt es für manch eine Hausfrau bei der Scheidung ein böses Erwachen. Es empfiehlt sich, nach der Heirat immer einen Fuss im Erwerbsleben zu behalten.

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



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