Aktuelle Kolumne

 
1. März 2015

Unterwegs mit Mutters Auto

Ein junger Mann fährt an einem Freitagabend um 17.30 Uhr mit dem Auto seiner Mutter innerorts 26 km/h zu schnell, als er in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät. In Missachtung des Haltesignals der Polizei flüchtet er in eine Nebenstrasse und beschleunigt auf eine Geschwindigkeit von weit über 100 km/h. Als er von der Polizei gefasst wird, ergibt sich, dass er keinen Führerausweis besitzt und unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol steht. Zwei Tage nach dem Vorfall beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft das von der Polizei sichergestellte Auto der Mutter.

Gegen diese vorläufige Sicherungsmassnahme wehrt sich der junge Mann bis vor Bundesgericht, allerdings erfolglos. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, der junge Mann habe aus krass egoistischen Motiven die Verkehrssicherheit hochgradig gefährdet und skrupellos gehandelt. Zudem sei er einschlägig vorbestraft. Die Mutter sei offensichtlich der kriminellen Energie des in ihrem Haushalt lebenden Sohnes nicht gewachsen und nicht in der Lage, ihn von ihrem Auto fernzuhalten.

Der Mutter bleibt damit nicht anderes übrig, als den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten und zu hoffen, dass der Strafrichter ihr Auto nicht definitiv einzieht.

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»



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