Neue Kolumne

 
1. März 2024

Landesverweisung auch bei guter Integration

Ein Kosovare wird der versuchten schweren Körperverletzung und der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen. Zudem wird er für die Dauer von sieben Jahren des Landes verwiesen. Er wehrt sich bis vor Bundesgericht gegen die Landesverweisung und macht einen schweren persönlichen Härtefall geltend.

Der Mann ist im Alter von vier Jahren in die Schweiz gekommen und lebt seit 25 Jahren hier. Die prägenden Kinder- und Jugendjahre hat er mit seinen Eltern und seinen beiden Schwestern in der Schweiz verbracht. Seit dem Abschluss der Lehre als Autolackierer ist er voll erwerbstätig. Im Betreibungsregister ist er nicht verzeichnet, Vorstrafen hat er keine. Der gesamte Freundeskreis befindet sich in der Schweiz, sein bester Freund ist Schweizer. Mit seiner Ehefrau, die bis zur Heirat im Kosovo lebte, erwartet er ein Kind.

Trotz der guten Integration verneint das Bundesgericht einen Härtefall. Es geht davon aus, dass der Mann gute Chancen hat, im Kosovo Fuss zu fassen. Er spreche fliessend albanisch und sei mit seiner Heimat und der dortigen Kultur bestens vertraut. Er habe im Kosovo intakte Aussichten auf eine Erwerbstätigkeit in seinem erlernten Beruf als Autolackierer. Über seine Ehefrau verfüge er dort über ein familiäres Netzwerk, auf das er zurückgreifen könne. Eine Rückkehr in den Kosovo sei für den Mann, seine Ehefrau und das gemeinsame Kind zumutbar.

Das Bundesgericht hält fest, das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung überwiege das individuelle Interesse des Mannes an einem Verbleib in der Schweiz. Der Mann habe seine Opfer aus nichtigem Anlass brutal angegriffen und bei seiner Festnahme fünf Polizisten verletzt. Er habe damit eine enorme Aggressivität und eine massive Gewaltbereitschaft gezeigt. Angesichts der Schwere dieser Taten müsse auch eine geringe Rückfallgefahr nicht in Kauf genommen werden.

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»

Zurück zur Kolumnen-Übersicht