Neue Kolumne
1. Dezember 2023
Keine Todesfallleistungen für die Lebenspartnerin
Keine Todesfallleistungen für die Lebenspartnerin
Die Dezember-Kolumne von Andrea Gisler handelt von einem Streit über das Todesfallkapital eines verstorbenen Mannes zwischen Lebenspartnerin und Eltern.
Ein junger Mann verstirbt an Darmkrebs. Nach seinem Tod wendet sich seine Lebenspartnerin an die Pensionskasse, bei welcher der Mann versichert war. Sie verlangt das Todesfallkapital in der Höhe von Fr. 320 850.–.
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